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AGB's

Kosmetikstudio IMMER SCHÖNE HAUT- Stuttgart - Tania Gutjahr Logo

§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete, für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Kundeninformation Ausfallgebühren

Bei der Terminvergabe entsteht ein Behandlungsvertrag zwischen meinem Kosmetikstudio Immer schön Haut und Ihnen als Kunde. Auch mündliche Terminvereinbarungen sind verbindlich. Da das Kosmetikstudio Immer schöne Haut als Bestellkosmetikstudio geführt wird, ist jeder mit dem Kunden vereinbarte Termin ausschließlich
 für Sie reserviert. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass die vereinbaten Termine mindestens 24 Std vorher abgesagt werden müssen. Absagen oder Verschiebung müssen persönlich oder telefonisch erfolgen. Terminabsagen durch andere Anbieter wie z. B. Facebook, Whatsup, SMS usw. können nicht berücksichtig werden. Bei zu kurzfristigen Absagen oder gar Nichterscheinen hat das Kosmetikstudio leider keine Möglichkeit den Termin anderweitig kurzfristig zu vergeben. Daher wird für kurzfristige Absagen oder nicht erscheinen 80% der jeweiligen Behandlungsgebühr verrechnet. Mögliche
 Aufwendungen, welche das Studio durch den Behandlungsausfall gespart hat, werden von der
 Ausfallgebühr abgezogen. Vor Ort stornierte Behandlungen an dem Behandlungtag werden entweder zu 80% verrechnet oder duch andere Behandlungsmöglichkeiten ausgeglichen. Die Rechnung wird sofort fällig. Mahngebühren, sowie entstehende Kosten durch Inkasso oder Anwalt gehen zu Lasten des Kunden.

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